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Unfall - was nun?
Notieren Sie
das amtliche Kennzeichen
Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
Adressen von Zeugen
Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden
Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die
Polizei hinzuzuziehen); bei verletzten Personen ist unbedingt die
Polizei zu rufen.
Fotografieren Sie
nach Möglichkeit den Unfallort mit den Fahrzeugpositionen nach
dem Zusammenstoß (es empfiehlt sich, eine Kamera im Fahrzeug
mitzuführen oder die Fotofunktion des Handys zu nutzen).
Achten Sie auch auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. und
fotografieren Sie diese aus unterschiedlichen Perspektiven.
Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang bzw. der
Unfallsituation (Fahrzeugendpositionen, Spuren) an.
Bestehen Sie
darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger
Ihrer Wahl beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung
zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören
nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können
daher im Haftpflichtschadenfall geltend gemacht werden.
Versicherungen können im Haftpflichtschadenfall einen
qualifizierten Sachverständigen nicht ablehnen. Aussagen wie der
Sachverständige sei entbehrlich, sind nach herrschender
Rechtsprechung unbeachtlich.
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge verweisen.
Denken Sie auch an die Ihnen gegebenenfalls zustehende
Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Beauftragen Sie
möglichst frühzeitig einen versierten Verkehrsrechtsanwalt mit
der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger,
insbesondere wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung
verfügen.
Beachten Sie bitte:
Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind
Garanten für ein korrektes Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen
qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. Unsere Mitarbeiter
verfügen über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für
qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Unfallrekonstruktion
zu Ihrer Verfügung.
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